Führerscheinklassen

AM (M)
zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h
ab 16 Jahren
A1
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS)
ab 16 Jahren
A (beschränkt)
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg
ab 18 Jahren
A
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen.
ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2 bzw. A (beschränkt)
B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 uneingeschränkt
BE
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)
ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 uneingeschränkt
C
Kraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)
ab 18 Jahren
C1
Kraftwagen mit 3,5-7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)
ab 18 Jahren
CE
Last- und Sattelzüge
ab 18 Jahren
C1E
Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
ab 18 Jahren
D
Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
ab 21 Jahren
D1
Omnibusse mit 9-16 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
ab 21 Jahren
DE
Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
ab 21 Jahren
D1E
Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
ab 21 Jahren
S
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km/h
ab 16 Jahren
Benutzermenü
Hauptmenü
Version 1.1.0